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   OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20   

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https://dejure.org/2020,43801
OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20 (https://dejure.org/2020,43801)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2020 - 8 W 173/20 (https://dejure.org/2020,43801)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 8 W 173/20 (https://dejure.org/2020,43801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Betreuers im Grundbuchverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Die gemischte Schenkung setzt nicht voraus, dass der unentgeltliche Charakter des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen überwiegt (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Im Grundbuchverfahren sind für den Nachweis, dass die Verfügung eines Betreuers nicht dem Schenkungsverbot unterfällt, in der Regel ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers oder befreiten Vorerben maßgebend sind (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist; das Grundbuchamt ist befugt, Wahrscheinlichkeitserwägungen anzustellen und auf allgemeine Erfahrungssätze zurückzugreifen (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Gegen die Heranziehung dieser für die Verfügung eines Betreuers geltenden Grundsätze auf den hier vorliegenden Fall der Verfügung eines Bevollmächtigten, dessen Verfügungsmacht entsprechend § 1804 BGB eingeschränkt ist, kann nach Auffassung des Senats - entgegen der Argumentation des Grundbuchamtes - nicht eingewendet werden, die für die Antragsteller bestehende Beweisnot beruhe nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern sei durch den Vollmachtgeber selbst herbeigeführt worden (so aber auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 W 252/14 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 Wx 20/07 -, Rn. 21, juris für den Nachweis einer die Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers einschränkenden geistigen Erkrankung als aufschiebende Bedingung der Bevollmächtigung).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Gegen die Heranziehung dieser für die Verfügung eines Betreuers geltenden Grundsätze auf den hier vorliegenden Fall der Verfügung eines Bevollmächtigten, dessen Verfügungsmacht entsprechend § 1804 BGB eingeschränkt ist, kann nach Auffassung des Senats - entgegen der Argumentation des Grundbuchamtes - nicht eingewendet werden, die für die Antragsteller bestehende Beweisnot beruhe nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern sei durch den Vollmachtgeber selbst herbeigeführt worden (so aber auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 W 252/14 -, Rn. 14, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 Wx 20/07 -, Rn. 21, juris für den Nachweis einer die Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers einschränkenden geistigen Erkrankung als aufschiebende Bedingung der Bevollmächtigung).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18

    Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2010 - 20 W 90/10

    Prüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Zu Recht weist der vertretungsberechtigte Notar darauf hin, dass die dort einzuholende betreuungsgerichtliche Genehmigung das Grundbuchamt nicht von der Prüfung entbindet, ob die - genehmigte - Verfügung dem Schenkungsverbot unterfällt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2010 - 20 W 90/10 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88

    Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
  • BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03

    Verstoß einer Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Die Erwerbsvormerkung ist schon deshalb unabhängig von der Prüfung der Entgeltlichkeit des zugrundeliegenden Vertrags einzutragen, weil ein eventueller Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB insoweit ohne Bedeutung ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2Z BR 57/03).
  • OLG Naumburg, 11.08.2016 - 12 Wx 3/16

    Grundbuchsache: Geltung des Schenkungsverbots für eine Auflassung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20
    Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
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